Ihre Vorteile als Auftraggeber

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Ihre Vorteile als Auftraggeber

Wir helfen Ihnen, Kosten zu senken ...

denn als Arbeitgeber, der Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen erteilt, können Sie 50 % der Arbeitskosten des Rechnungsbetrages auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 140 SGB IX).


Infos zur Ausgleichsabgabe 

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Zum 1. Januar 2012 beträgt die Ausgleichsabgabe monatlich je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz wie folgt: 
  

  • 115 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von drei Prozent bis weniger als fünf Prozent
  • 200 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent
  • 290 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent

  • Musterrechnung: Anrechnung der Lohnkosten auf die Ausgleichsabgabe bei Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen

    Sie haben im Jahresdurchschnitt 80 Beschäftigte. Gemäß Gesetz müssten Sie vier schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Haben Sie keinen dieser Pflichtplätze besetzt, beträgt die Höhe Ihrer zu zahlenden Ausgleichsabgabe 13.920 € pro Jahr.

    • Sie erteilen einer Werkstatt für behinderte Menschen einen Auftrag in Höhe von 23.000 €.
    • Im Rechnungsbetrag sind ausgewiesene Lohnkosten (=Arbeitsleistung einer Werkstatt) von 20.000 € enthalten.
    • Von diesen 20.000 € können 50 % (10.000 €) auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden
    • Demnach sind, begünstigt durch die Auftragsvergabe an eine Werkstatt für behinderte Menschen, tatsächlich nur 3.920 € Ausgleichsabgabe zu zahlen. Ihr finanzieller Vorteil beträgt 10.000 €.

    Wenn Sie Werkstattbeschäftigten in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten anbieten, können Sie ebenfalls 50 Prozent der dafür zu zahlenden Lohnsumme auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.


    Weitere steuerliche Vorteile

    Als Privatkunde und Auftraggeber, die nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind, zahlen Sie nur sieben Prozent Mehrwehrsteuer.


    Nutzen Sie unser breites Leistungsspektrum

    Unsere Flexibilität bei Einzelaufträgen, Klein- oder Großserien für Unternehmen, Behörden, Privatkunden, Schulen, Kindertagesstätten, Wohnstätten  oder Vereinen macht uns interessant. Viele Kunden arbeiten seit vielen Jahren mit uns, da Qualität und Termintreue für uns selbstverständlich sind. 
     

    Wir bieten Ihnen geprüfte Qualität ...


    Unser Qualitätsmanagementsystems ist nach der zur Zeit gültigen Norm DIN EN ISO 9001:2008 überprüft. Das Zertifikat für den Nachweis der Erbringung der Forderung der DIN EN ISO 9001:2008 senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

    Praktikums- und Arbeitsplätze für behinderte Menschen in Ihrem Unternehmen

    Können Sie sich vorstellen, Praktikums- und Arbeitsplätze für Beschäftigte der Caritas-Werkstätten in Ihrem Betrieb bereitzustellen? Die Integrationsabteilung Viweca der Caritas-Werkstätten berät Sie dabei und begleitet diesen Prozess als professioneller Partner.

    Ihre Vorteile:

    • hohe Motivation und Zuverlässigkeit der behinderten Menschen
    • Entlastung ihres Personals
    • geringes finanzielles Risiko, keine Lohnnebenkosten
    • keine arbeitsvertragliche Bindung
    • Anrechnung von 50% der Lohnkosten auf ihre Ausgleichsabgabe
    • Bereicherung Ihrer Unternehmenskultur
    • Übernahme von sozialer Verantwortung
    • erhebliche Lohnkostenzuschüsse bei einer möglichen Vermittlung

    Dabei ist uns wichtig, dass Beschäftigte der Viweca keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse ersetzen. Die zusätzliche Unterstützung und Qualifzierung gewährleisten die Integrationsassistenten der Viweca.

    Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.


    Prospekt für Auftraggeber aus Industrie, Handel und öffentlicher Hand zu unseren Leistungen.

    Informationen für Unternehmen, die Pratikums- oder Arbeitsplätze für Beschäftigte der Caritas-Werkstätten zur Verfügung stellen möchten